Im Januar 2012 wurde in Deutschland das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft gesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. Das BKiSchG sieht vor, dass bei bestimmten Tätigkeiten in der Jugendarbeit keine Mitarbeiter*innen eingesetzt werden, die wegen klar benannten Straftaten (Sexualstraftaten i.S.d. § 72a des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)) verurteil sind. Aus diesem Grund müssen die Mitarbeiter*innen, die diese Tätigkeiten ausüben, ein erweitertes Führungszeugnis der dafür zuständigen Person vorlegen. Das BKiSchG sieht eine Vorlagepflicht für erweiterte Führungszeugnisse vor allem für hauptamtlich beschäftigte Personen in der Jugendarbeit vor. Für ehren- und nebenamtliche tätige Personen in der Jugendarbeit hängt die Vorlagepflicht von Art, Umfang und Intensität der Tätigkeit ab. Der § 72a SGB VIII sie vor, dass die Jugendämter (öffentliche Träger der Jugendhilfe) mit den freien Trägern der Jugendhilfe (Jugendverbände, Kirchen, Vereine) verbindliche Regelungen treffen müssen, damit einschlägig vorbestrafte Personen von der Kinder- und Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Deswegen müssen hauptamtlich, neben- und ehrenamtlich Beschäftigte bei bestimmten Tätigkeiten durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen, dass sie nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen und Kindern vorbestraft sind (§ 72a Abs. 4 SGB VIII).
Einen Überblick für die Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg erhaltet ihr in dieser Präsentation:
Arbeitshilfe für die Verantwortlichen in der Kirchlichen Jugendarbeit:
Quelle: BDKJ + KJA Freiburg
Anhänge:
Quelle: BDKJ + KJA Freiburg
Quelle: BDKJ + KJA Freiburg
Quelle: BDKJ + KJA Freiburg
Quelle: BDKJ + KJA Freiburg
Verpflichtungserklärungen:
Quelle: KJA Freiburg
Quelle: Erzdiözese Freiburg
Weiterführende Dokumente:
Quelle: Bundesjugendring
Quelle: BDKJ NRW
Quelle: KVJS
Quelle: Landesjugendring BW
Quelle: Landesjugendring BW
Quelle: Bundesamt für Justiz
Quelle: Landesjugendring NRW



